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Wir fordern alle Einnahmen der CO2-Bepreisung als pauschales Klimageld an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen.

Das Klimageld ist ein „sozialer Kompensationsmechanismus“, um Akzeptanz für steigende CO2-Preise zu schaffen. Diese Definition findet sich im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP (7. Dezember 2021, Seite 63).

Am 26. Januar 2022 äußerte sich Minister Robert Habeck in der Pressekonferenz zum Jahreswirtschaftsbericht zu einem Auszahlungsweg für das Klimageld: „Es braucht einen staatlichen Mechanismus, der es ermöglicht Geldtransaktionen vorzunehmen und diesen Mechanismus haben wir in Deutschland nicht, anders als andere Länder.“

Laut Entlastungspaket II vom 23. März 2022 soll ein Auszahlungsweg über die Steuer-ID entwickelt werden.

Am 28. Juli 2022 hat das Bundesfinanzministerium einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt, der Grundlage für den Auszahlungsweg ist (§ 139b Abgabenordnung). Das Jahressteuergesetz 2022 wurde am 2. Dezember 2022 vom Bundestag und am 18. Dezember 2022 vom Bundesrat beschlossen.

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